Sozialcharta

Flyer Sozialcharta Logo

Gott einen Ort sichern –

das ist das Grundmotiv der Leitziele von St. Josef-Kinderhaus, wie sie von Pfarrgemeinderat und Kirchenvorstand im Mai 2005 beschlossen wurden. Die Gemeinde legt sich mit vier Zielformulierungen auf Schwerpunkte fest, auf die sie in den pastoralen Grundzügen von Liturgie, Weitergabe des Glaubens, Diakonie (Caritas) und Geschwisterlichkeit auch bei weniger werdenden personellen und finanziellen Möglichkeiten nicht verzichten will. Zur Kernidentität von St. Josef-Kinderhaus gehört u.a. die ausdrückliche Option für die Menschen, die der besonderen Unterstützung bedürfen; darauf richtet sich das vierte Leitziel unserer Kirchengemeinde. Die Sozialcharta ist konkreter Ausdruck dieser Option.

Jeder Mensch ist einmalig als Person und besitzt eine ihm von Gott gegebene
und unverfügbare Würde. Daraus ergibt sich die Verpflichtung, menschliches Leben von Anfang bis zum Ende zu achten, zu schätzen, und, wo Not ist, helfend zu begleiten. Aus christlicher Verantwortung wird Hilfe mit und für Menschen geleistet. Die Solidarität mit den Menschen ist praktizierte Nächstenliebe und Gottes-Dienst (vgl. Matthäus Evangelium, Kapitel 25, 31-46). Sie äußert sich in konkreten pastoralen und caritativen Diensten sowie entsprechendem sozialpolitischen Engagement. Dies heißt dort zu helfen, wo es möglich und notwendig ist. Zugleich bezieht die Kirchengemeinde Position zu gesellschaftlichen Entwicklungen, die Armut und Benachteiligung mit begründen.

Die Kirchengemeinde, pastorale Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen und die gewählten Gremien helfen mit, Rahmenbedingungen für eine solidarische und gerechte Gesellschaft zu schaffen, damit hilfesuchende, einsame und kranke Menschen unabhängig von Nationalität und Religionszugehörigkeit eine Lebensperspektive, Heilung und Heil finden können.

Die Angebote richten sich an alle Menschen, die Unterstützung brauchen. In unserer leistungs- und gewinnorientierten Gesellschaft übernehmen wir die Anwaltschaft für diejenigen, denen in ihrer Not nur wenig Beachtung geschenkt wird. Dazu gehören u.a.

  • Menschen, deren Einkommen zur Sicherung des Lebensunterhaltes
    nicht ausreicht, besonders Familien mit Kindern,
  • Menschen, die einsam sind,
  • kranke und alte Menschen,
  • Menschen mit körperlichen, geistigen und seelischen Behinderungen,
  • Menschen, die wegen ihrer Herkunft benachteiligt und ausgegrenzt sind,
  • Menschen, die ohne Hilfe ihr Leben nicht strukturieren können.

Der Pfarrer der Gemeinde ist, zusammen mit dem Kirchenvorstand und dem Pfarrgemeinderat, als Gemeindeleiter im juristischen Sinne letztverantwortlich für die Finanzen. Gemeinsam mit anderen Verantwortlichen (hauptamtliche Seelsorgerinnen und Seelsorger sowie die Leitungen von Pfarrgemeinderat und Kirchenvorstand) und den ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern setzt er sich für eine ausreichende Finanzierung und die dazugehörige transparente, verlässliche und planbare Verwaltung der Caritas-Mittel ein. Dazu gehört u.a. die

  • Organisation und Durchführung der jährlichen Caritas-Sammlungen,
  • Einwerbung von Spenden zu besonderen Anlässen (Jubiläen, Beerdigungen, runde Geburtstage etc.),
  • Drittmittelakquise bei Stadt, Land, Stiftungen, Verbänden etc.,
  • ordnungsgemäße Verwaltung der finanziellen Mittel,
  • Bereitstellung von Eigenmitteln.

Zur Finanzierung der caritativen Arbeit stehen die eingehenden Caritasspenden der Kirchengemeinde zu 80 % sowie ggf. akquirierte Drittmittel zur Verfügung. 20% der Caritasspenden werden durch den Pfarrer und das Seelsorgeteam persönlich verwaltet.

Es ist erwünscht, dass der Pfarrer seine Verantwortung als Gemeindeleiter bei der Vergabe der Caritasmittel an den Caritasausschuss delegiert.

Der Caritasausschuss legt in enger Abstimmung mit dem Seelsorgeteam und den Gremien im Herbst eines Jahres den erwarteten finanziellen Bedarf für die Aufgaben der Caritas im Folgejahr fest. Auch das Seelsorgeteam formuliert den geschätzten Bedarf für die von ihm direkt verantworteten Aufgaben im Bereich der Caritas.

Die Bedarfsanmeldung ist Grundlage für die Haushaltsplanung sowie zugleich für die Zielformulierung für die Spendensammlungen.

Die Mittelvergabe geschieht ebenfalls durch den Caritasausschuss.

Die hauptberuflichen Seelsorgerinnen und Seelsorger bemühen sich um die Gewinnung ehrenamtlicher Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen und unterstützen, beraten und begleiten sie bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben.

Sie schaffen Strukturen, die eine gute Kooperation und Vernetzung aller caritativen Angebote der Kirchengemeinde sicherstellen.

Die Gesamtverantwortung für die caritativen Aufgaben obliegt der Gemeindeleitung oder einem durch die Leitung beauftragten hauptberuflichen Mitarbeiter/in.

Die Verantwortung für die Umsetzung wird an den Caritasausschuss des Pfarrgemeinderates delegiert. Mitglieder sind:

  • mindestens ein dafür gewähltes Mitglied des Pfarrgemeinderates,
  • ein dafür gewähltes Mitglied des Kirchenvorstandes,
  • ein Mitglied des hauptamtlichen Seelsorgeteams,
  • sowie je ein Vertreter/in der sozial caritativ tätigen Gruppierungen in der Gemeinde.

Zu den Aufgaben des Caritasausschusses gehört:

  • Sicherung und Weiterentwicklung bestehender Angebote,
  • Ermittlung von Bedarfen und Entwicklung von neuen Konzepten und Angeboten,
  • Kooperation und Vernetzung mit Angeboten in der Kirchengemeinde und im Stadtteil,
  • eigenverantwortliche Einteilung und Vergabe der zur Verfügung stehenden Gelder,
  • Öffentlichkeitsarbeit innerhalb und außerhalb der Gemeinde,
  • jährliche Berichterstattung gegenüber den Gremien der Gemeinde und dem Pastoralteam (Reflexion und Planung).

Die Sozialcharta hat einen im Sinne des Glaubens moralisch verpflichtenden Charakter. Sie kann weder hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter noch neu gewählte Gremienvertreter rechtlich verbindlich verpflichten.

Gleichwohl betonen die zurzeit tätigen haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kirchengemeinde mit Nachdruck, wie wichtig die verlässliche Gültigkeit dieser Sozialcharta ist.

Daher ist es erwünscht, dass Änderungen oder Außerkraftsetzen der Sozialcharta nur durch formale Beschlüsse der gewählten Gremien möglich ist. Solche Beschlüsse sollten durch den Caritasausschuss des Pfarrgemeinderates vorbereitet und fristgerecht auf die Tagesordnungen der verantwortlichen Gremien gesetzt werden.

Für die Katholische Kirchengemeinde St. Marien und St. Josef:

Pfarrer Ulrich Messing

Für den Caritasausschuss des Pfarrgemeinderates:

 Ute Cappenberg

Für den Kirchenvorstand:

 Maria Look

Für den Pfarrgemeinderat:

 Dr. Ursula Tölle

 

Download der Sozialcharta als pdf-Datei: Flyer Sozialcharta


Aufgrund des Flyer-Formates entsprechen die Spalten auf Blatt 1 den Seiten 5, 6 und 1, die Spalten auf Blatt 2 den Seiten 2, 3 und 4.

Wenn Sie den Text also auf Vorder- und Rückseite eines Blattes ausdrucken, legen Sie anschließend die Rückseite des Blattes nach oben und klappen dann zunächst den rechten Blattrand bis in die Mitte zwischen der ersten und zweiten Spalte, dann den linken Blattrand bis ganz nach rechts, so dass das Deckblatt bzw. die Seite 1 oben liegt. Das Blatt wird so auf ein Drittel seiner Breite gefaltet und sie halten den fertigen Flyer in Händen. Viel Spaß bei der kleinen Bastelstunde…

image_pdfimage_print
Immer auf dem Laufenden bleiben

Info-Blatt Newsletter

Das Pfarrbüro

Our goal is to help people in the best way possible. this is a basic principle in every case and cause for success. contact us today for a free consultation. 

Die wichtigsten Kontaktmöglichkeiten in aller Kürze, weitere Informationen erhalten Sie auf den entsprechenden Unterseiten sowie in der Übersicht St. Marien und St. Josef kompakt.

Practice Areas

Newsletter

Sign up to our newsletter