Mitglieder
Der Kirchenvorstand setzt sich aus 10 von der Gemeinde gewählten Frauen und Männern und dem leitenden Pfarrer als Vorsitzendem zusammen. Die Mitglieder im Kirchenvorstand werden jeweils für 6 Jahre gewählt und sind ehrenamtlich tätig.
Aufgaben
Der Kirchenvorstand ist gesetzlich beauftragt, das Kirchenvermögen zu verwalten und die Gemeinde nach außen rechtswirksam zu vertreten. Er ist somit insbesondere für die finanziellen und rechtlichen Belange der Gemeinde zuständig.
Kontakt
Vorsitz

1. Vorsitzender

2. Vorsitzender
weitere Mitglieder (9)









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